So können Sie mitstiften!
Ob mit Zeit, Geld oder Ideen – auch Sie können bei einer Bürgerstiftung, wie wir es sind, aktiv werden.
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Sie brauchen nur einen Förderantrag zu schreiben, anzurufen, oder zu mailen. Sprechen Sie mit uns Ihre Ideen durch.
FörderantragSo können Sie mitstiften
Ob mit Zeit, Geld oder Ideen - auch Sie können aktiv werden
Persönliches Engagement
Ideen, die ehrenamtliches Engagement für die Bewältigung der Zukunftsprobleme einfordern oder anregen, sind uns willkommen. Engagieren Sie sich ehrenamtlich in Projekten oder Ar-beitskreisen, die wir unterstützen.
Geld- und Sachspenden
Geldspenden sind eine wichtige Finanzquelle von Stiftungen, sie können als Einzel- oder Dauerspenden erfolgen. Sie werden direkt für die laufende Stiftungsarbeit sowie für Förder-projekte verwendet. Zuwendungen können auch als Sachspenden erfolgen.
Sie können Stifter werden
Wir als rechtlich selbständige Stiftung – was bedeutet unabhängig zu sein - unter staatlicher Aufsicht können jederzeit durch einfache Zustiftungen in das Grundstockvermögen unter-stützt oder für zweckgebundene Zustiftungen oder Treuhandstiftungen genutzt werden. Das erspart Ihnen komplizierte Verfahren, wenn Sie überlegen sollten, Ihr Vermögen oder Teile davon für gemeinnützige Zwecke dauerhaft in unserer Stadt einzusetzen.
Die Stiftungssatzung und die jährliche Überprüfung durch die Stiftungsaufsicht garantieren: das Stiftungsvermögen bleibt bestehen, nur die Erträge aus dem Vermögen und die Spenden werden für die vielfältigen Förderzwecke eingesetzt. Das sicher angelegte Stiftungsvermögen bleibt in der Stadt und kommt ihren Bürgerinnen und Bürgern, den von ihnen getragenen Ein-richtungen und Projekten zugute.
Hier folgen in Kurzform die Erläuterungen der Unterschiede:
Einfache Zustiftung:
Ein bestimmter Betrag erhöht den Grundstock des Stiftungsvermögens, ohne dass eine spezielle Zweckbindung erfolgt.
Zweckgebundene Zustiftung:
Ein bestimmter Betrag erhöht gleichfalls das Stiftungsvermögen. Der Stifter gibt jedoch eine definierte Zweckbindung vor oder eine Projektbindung („Fonds“). Ein derartiger Fonds kann z.B. den Namen des Stifters tragen oder die Bezeichnung eines von ihm vorgegebenen Projektes.
Gründung einer Treuhandstiftung:
Eine eigene rechtsfähige Stiftung zu errichten bringt es mit sich, ein bestimmtes Verfahren zu betreiben und einen gewissen ständigen Aufwand für die Verwaltung und den Betrieb der Stif-tung leisten zu können.
Stattdessen besteht die Möglichkeit eine nicht rechtsfähige Stiftung zu errichten (die Treu-handstiftung) unter dem Dach der Stiftung „Wir in Olsberg“. Zweckbindung, Aufgabe und Name der Stiftung werden von Ihnen bestimmt und mittels eines Treuhandvertrages von uns verwaltet.
Eine solche Stiftung kann auch im Testament durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis errichtet werden. Dieser Vorgang kann auch in zwei Phasen erfolgen: Zu Lebzeiten wird die Stiftung gegründet und im Todesfall mit weiteren Teilen des Vermögens aufgefüllt (Stufenstiftung).
All das ist mit steuerrechtlichen Überlegungen verbunden, so dass es sich empfiehlt sorgfältig zu recherchieren. Dabei sind wir gerne behilflich und stellen Ihnen auf Anforderung geeignetes Material zur Verfügung.
Bei Fragen oder weiteren Informationen können Sie uns gerne anrufen
Mareike Vollmer
Adresse:
in der Stadtverwaltung Olsberg
Bigger Platz 6
59939 Olsberg
Telefon:
0 29 62 / 982 297
E-Mail:
mareike.vollmer@olsberg.de