So können Sie mitstiften!
Ob mit Zeit, Geld oder Ideen – auch Sie können bei einer Bürgerstiftung, wie wir es sind, aktiv werden.
jetzt stiftenJetzt fördern!
Sie brauchen nur einen Förderantrag zu schreiben, anzurufen, oder zu mailen. Sprechen Sie mit uns Ihre Ideen durch.
FörderantragZiele
Zweck und Aufgabe
Zweck und Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von:
- Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Jugendarbeit, Sport und soziale Belange
- Aufgaben in der Kultur- und Denkmalpflege
- Förderung künstlerischer Aktivitäten und Projekte
- Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege
- Pflege traditionellen Brauchtums, Unterstützung der Heimatpflege und ihrer Einrichtungen
- Unterstützung von Städtepartnerschaften und Projekten zur Völkerverständigung in der Stadt Olsberg, zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen.
Das soll insbesondere verwirklicht werden durch:
- die Förderung (ideell und materiell) anderer steuerbegünstigter Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem ihnen Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden
- Einrichtung und Unterstützung von Vorhaben und Projekten, die den Stiftungs-zwecken dienen
- Durchführung von Veranstaltungen der allgemeinen Kulturarbeit, hier insbesondere auf den Gebieten der Literatur, der Musik und der bildenden Künste
- Auslobung von Preisen und ähnlichen Maßnahmen, mit denen beispielgebende Leistungen, die im Sinne des Stiftungszwecks erbracht wurden, belohnt und zur Nachahmung empfohlen werden
- Pflege von geschichtlichen und kulturellen Traditionen, zeitgeschichtliche Projekte und Initiativen
- Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement, auch durch Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen
- Projekte der Jugend- und Seniorenarbeit
Die Förderung wird begleitet durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit, die bewirken soll, dass z.B. der Beispielscharakter der unterstützten Massnahmen/Projekte hervorgehoben und dadurch zur Nachahmung angeregt wird.
Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der jeweiligen Aufgabenträger zählen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.